Nochmal Umgangsrecht verweigern
1. Anspruch auf regelmäßigen Kontakt Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet […]