Wir sind eine überregional tätige Partnerschaft aus zwei Rechtsanwälten, die sich um Ihre alltäglichen und vielleicht auch nicht ganz alltäglichen rechtlichen Belange kümmern und nehmen unseren gesetzgeberischen Auftrag besonders ernst, indem wir uns als unabhängige Berater und Vertreter in allen Ihren Rechtsangelegenheiten verstehen.
Das beinhaltet bei uns insbesondere, dass wir selbstverständlich auch über die jeweilige aktuelle Fragestellung hinaus die Auswirkungen auf scheinbar nebensächlichen Gebieten berücksichtigen, um Sie so vor etwaigen vorschnellen Entscheidungen zu bewahren.
Mit uns erhalten Sie einen fachlich qualifizierten Berater, der Sie in Ihren Angelegenheiten sowohl vor Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten einschließlich sämtlichen Fachgerichten wie Arbeits- und Sozialgerichten oder Verwaltungs- und Finanzgerichten ebenso vertritt wie gegenüber Vertragspartnern oder sonstigen Dritten.
Als moderner Dienstleister bieten wir insbesondere im Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht und Strafrecht umfassende und fundierte Beratung, die zielorientiert und konsequent Ihre Rechte verfolgt und durchsetzt.
Aufgrund des Zusammenschlusses in einer Partnerschaft ist es uns möglich, durch Spezialisierung und Weiterbildung den hohen Qualitätsansprüchen unserer Mandantschaft gerecht zu werden, ohne dass Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner missen müssen.
Rechtsberatung beginnt bei uns nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern unsere Tätigkeit umfasst auch die vorbeugende Beratung, um Konflikten frühzeitig entgegenzuwirken und Ihnen so unnötige Kosten und Ärger zu ersparen.